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Verwendung von geschützten Geräten

Um die Funktionalitäten der geschützten Geräte bei der Schaltplanbearbeitung zu nutzen, sollte allen Funktionen eines zu schützenden Betriebsmittels die Eigenschaft Geräteschutz zugewiesen sein. Über einen Prüflauf lässt sich feststellen, ob ein Betriebsmittel sowohl geschützte als auch ungeschützte Funktionen enthält.

Löschen von Funktionen

Geschützte Funktionen können nicht komplett aus dem Projekt gelöscht werden, nur die Platzierung lässt sich löschen:

Abbuchen und Zuweisen von Funktionen

Das Abbuchen von Funktionen im Dialog BMK-Auswahl auf eine geschützte Funktion ist nicht möglich. Auch das Zuweisen eines Betriebsmittelkennzeichens / einer Funktion auf eine geschützte Funktion im Grafischen Editor ist nicht möglich. Die Zielfunktion muss immer eine ungeschützte Funktion sein.

Hat die Quellfunktion die Eigenschaft Geräteschutz, so werden die die schreibbaren Eigenschaften der Quellfunktion (zusammen mit der Eigenschaft Geräteschutz) vollständig an die Zielfunktion übertragen und die Quellfunktion anschließend gelöscht.

Aktionen im Grafischen Editor

Bei Aktionen im Grafischen Editor, wie z.B. dem Verschieben oder Einfügen weiterer Funktionen, von denen eine BMK-Übernahme möglich wäre, wird das ursprüngliche vollständige BMK von geschützten Funktionen nicht verändert. Ist ein geschütztes Betriebsmittel von einer solchen Aktion betroffen, dann werden die identifizierenden Betriebsmittelkennzeichen aller auf der betreffenden Seite vorhandenen Schaltzeichen vor einer BMK-Veränderung geschützt.

Siehe auch